Egal in welcher Phase des Umzugs Sie sich im Moment befinden, man kann nicht immer an alles denken. In unserem Countdown sind sicher noch einige nützliche Informationen dabei...
Schon drei Monate vor Ihrem Umzug
Auch wenn Sie erst in ungefähr drei Monaten in Ihr Town & Country Haus ziehen werden, gibt es jetzt schon Dinge, die Sie erledigen sollten. Wurde der alte Mietvertrag gekündigt? Muss in der alten Wohnung / im alten Haus renoviert werden? Wollen Sie in Eigenregie umziehen, oder eine Spedition beauftragen? Wollen Sie Geld sparen?
Die wichtigsten Dinge haben wir für Sie in Ihrem „Town & Country Umzugsratgeber“ festgehalten.

Sie planen einen Umzug mit Kindern oder Haustieren?
Schauen Sie dazu auch bei unseren Ratgebern vorbei unter
www.tipps-hausbau.de/tipps_umzug-kinder
www.tipps-hausbau.de/tipps_umzug-tiere
Mietvertrag kündigen
Wurde Ihr bestehender Mietvertrag bereits fristgerecht gekündigt? Kündigungsfristen können je nach Wohndauer verschieden sein, sie betragen in der Regel zwischen 3 bis 9 Monaten. Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen. Um „auf Nummer Sicher“ zu gehen, können Sie auch eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung vom Vermieter fordern.
Renovierung
Je nach Mietvertrag gibt es Vereinbarungen wie Sie die Wohnung im Falle eines Umzuges übergeben müssen. In den meisten Fällen müssen lediglich kleine Schönheitsreparaturen erledigt werden, also warten auf Sie arbeiten wie zum Beispiel: Bohrlöcher entfernen, Tapezieren, streichen der Wände, Flecken im Bodenbelag reinigen, oder auch einen tropfenden Wasserhahn reparieren. In Ihrem Mietvertrag stehen bestimmt ein paar Zeilen darüber. Falls nicht können Sie sich bei Ihrem Vermieter über den Umfang der Arbeiten erkundigen.
Ausmisten/Sperrmüll
Im Laufe der Zeit haben sich bestimmt verschiedene Gegenstände gesammelt, ob das alte Fernsehgerät im Keller, oder die defekte Mikrowelle. Informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung wie und wo Sie solche Sachen entsorgen können.
Versorger: Strom, Gas, Wasser
Auch die Versorger sollten über den Umzug informiert werden. Am Tage der Wohnungsübergabe notieren Sie sich die Zählerstände im Beisein Ihres Vermieters und geben diese an die Versorger weiter. Wenn Sie schon mit Ihrem Vermieter über den Umzug gesprochen haben, können Sie schon einen Termin mit Ihrem Vermieter für die Übergabe vereinbaren. Geben Sie diesen Termin auch an die Versorger weiter, eventuell bestehen diese darauf, die Zählerstände selbst abzulesen. Alles erledigt?
Das man sich beim Einwohnermeldeamt ummelden muss ist eigentlich jedem klar. Doch wo spielt Ihre Adresse eine ebenso wichtige Rolle?
Auto
Wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, denken Sie daran Ihrer KfZ – Versicherung die neue Adresse mitzuteilen. Auf dem Straßenverkehrsamt können Sie dann die Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen. Für die Ummeldung benötigen sie folgende Dokumente:
Anmeldebestätigung
Personalausweis
Kfz-Schein/ - Brief
Falls Sie nicht innerorts umziehen sollten und Sie somit auch ein neues Kennzeichen für Ihr Auto benötigen, dann benötigen Sie zum Ummelden auch eine Versicherungsbestätigungskarte Ihrer Kfz Versicherung. Die Zulassungsstelle benötigt diese Karte als Nachweis des Versicherungsschutzes. Falls Sie Mitglied in einem Automobilclub sind, sollten Sie auch dort Ihre neue Adresse angeben.
Kabel
Auch hier bestehen die verschiedensten Vorgehensweisen. Um hundert prozentig sicher zu gehen, informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter.
Banken / Bausparkassen
Wenn Sie Ihre Hausbank über den Umzug informieren, wird Ihre Hausbank alle Konten entsprechend umschreiben. Haben Sie allerdings Daueraufträge / Abbuchungsaufträge für Ihre Miete oder Ihre Nebenkosten der alten Wohnung eingerichtet, dann sollten diese selbstverständlich gelöscht werden.
Versicherungen
Auch Ihren Versicherungen müssen Sie Ihre neue Anschrift mitteilen. Damit Sie keine Versicherung vergessen, haben wir Ihnen typische Versicherungen aufgelistet.
Telefon / Handy
Auch Ihren Telefonanschluss müssen Sie ummelden. Informaieren Sie sich bei Ihrem alten Anbieter über die Vorgehensweise. geben Sie außerdem Ihrem Mobiltelefonanbieter Ihre neue Anschrift bekannt. Besonders wichtig ist dies, wenn Sie über einen sogenannten 'Zu Hause Tarif' telefonieren, damit Sie hierbei weiter den gleichen Tarif haben.
Behörden
Zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt sind Sie verpflichtet, aber auch für andere Behörden ist Ihre neue Adresse von großem Interesse. Die wichtigsten Behördengänge haben wir Ihnen aufgelistet.
Vereine / Verbände / Mitgliedschaften
Bitte teilen Sie auch hier Ihre neue Anschrift mit.
Abonnements
Damit die Tageszeitung oder die Lektüre auch im richtigen Briefkasten liegt, müssen Sie auch hier die neue Anschrift bekannt geben.
Ihre Post
Auch wenn Sie Ihre neue Adresse schon mitgeteilt haben kann es durchaus vorkommen, dass aufgrund zeitlicher Überschneidungen Post an Ihre alte Adresse verschickt wird. Es wäre daher ratsam bei der Post einen Nachsendeauftrag zu stellen. Das können Sie bei Iher örtlichen Poststelle erledigen. Auch wenn Sie vergessen haben jemanden Ihre neue Anschrift mitzuteilen wird die Post desjenigen ebenfalls den richtigen Weg finden.

