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  • Nach dem Hausbau folgt der Umzug

    Ihr persönlicher Town & Country Umzugsratgeber

    Egal in welcher Phase des Umzugs Sie sich im Moment befinden, man kann nicht immer an alles denken. In unserem Countdown sind sicher noch einige nützliche Informationen dabei...

    Schon drei Monate vor Ihrem Umzug

    Auch wenn Sie erst in ungefähr drei Monaten in Ihr Town & Country Haus ziehen werden, gibt es jetzt schon Dinge, die Sie erledigen sollten. Wurde der alte Mietvertrag gekündigt? Muss in der alten Wohnung / im alten Haus renoviert werden? Wollen Sie in Eigenregie umziehen, oder eine Spedition beauftragen? Wollen Sie Geld sparen?

    Die wichtigsten Dinge haben wir für Sie in Ihrem „Town & Country Umzugsratgeber“ festgehalten.

  • Umzug mit Kind und Kegel

    Sie planen einen Umzug mit Kindern oder Haustieren?
    Schauen Sie dazu auch bei unseren Ratgebern vorbei unter
    www.tipps-hausbau.de/tipps_umzug-kinder
    www.tipps-hausbau.de/tipps_umzug-tiere

Ihre alte Wohnung

Mietvertrag kündigen

Wurde Ihr bestehender Mietvertrag bereits fristgerecht gekündigt? Kündigungsfristen können je nach Wohndauer verschieden sein, sie betragen in der Regel zwischen 3 bis 9 Monaten. Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen. Um „auf Nummer Sicher“ zu gehen, können Sie auch eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung vom Vermieter fordern.

Renovierung

Je nach Mietvertrag gibt es Vereinbarungen wie Sie die Wohnung im Falle eines Umzuges übergeben müssen. In den meisten Fällen müssen lediglich kleine Schönheitsreparaturen erledigt werden, also warten auf Sie arbeiten wie zum Beispiel: Bohrlöcher entfernen, Tapezieren, streichen der Wände, Flecken im Bodenbelag reinigen, oder auch einen tropfenden Wasserhahn reparieren. In Ihrem Mietvertrag stehen bestimmt ein paar Zeilen darüber. Falls nicht können Sie sich bei Ihrem Vermieter über den Umfang der Arbeiten erkundigen.

Ausmisten/Sperrmüll

Im Laufe der Zeit haben sich bestimmt verschiedene Gegenstände gesammelt, ob das alte Fernsehgerät im Keller, oder die defekte Mikrowelle. Informieren Sie sich bei der Stadtverwaltung wie und wo Sie solche Sachen entsorgen können.

Versorger: Strom, Gas, Wasser

Auch die Versorger sollten über den Umzug informiert werden. Am Tage der Wohnungsübergabe notieren Sie sich die Zählerstände im Beisein Ihres Vermieters und geben diese an die Versorger weiter. Wenn Sie schon mit Ihrem Vermieter über den Umzug gesprochen haben, können Sie schon einen Termin mit Ihrem Vermieter für die Übergabe vereinbaren. Geben Sie diesen Termin auch an die Versorger weiter, eventuell bestehen diese darauf, die Zählerstände selbst abzulesen. Alles erledigt?

  • Wasser
  • Strom
  • Gas
  • Heizung

An-/Ab- und Ummelden

Das man sich beim Einwohnermeldeamt ummelden muss ist eigentlich jedem klar. Doch wo spielt Ihre Adresse eine ebenso wichtige Rolle?

Auto

Wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, denken Sie daran Ihrer KfZ – Versicherung die neue Adresse mitzuteilen. Auf dem Straßenverkehrsamt können Sie dann die Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen. Für die Ummeldung benötigen sie folgende Dokumente:

  • Anmeldebestätigung

  • Personalausweis

  • Kfz-Schein/ - Brief

Falls Sie nicht innerorts umziehen sollten und Sie somit auch ein neues Kennzeichen für Ihr Auto benötigen, dann benötigen Sie zum Ummelden auch eine Versicherungsbestätigungskarte Ihrer Kfz Versicherung. Die Zulassungsstelle benötigt diese Karte als Nachweis des Versicherungsschutzes. Falls Sie Mitglied in einem Automobilclub sind, sollten Sie auch dort Ihre neue Adresse angeben.


Kabel

Auch hier bestehen die verschiedensten Vorgehensweisen. Um hundert prozentig sicher zu gehen, informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter.

Banken / Bausparkassen

Wenn Sie Ihre Hausbank über den Umzug informieren, wird Ihre Hausbank alle Konten entsprechend umschreiben. Haben Sie allerdings Daueraufträge / Abbuchungsaufträge für Ihre Miete oder Ihre Nebenkosten der alten Wohnung eingerichtet, dann sollten diese selbstverständlich gelöscht werden.

Versicherungen

Auch Ihren Versicherungen müssen Sie Ihre neue Anschrift mitteilen. Damit Sie keine Versicherung vergessen, haben wir Ihnen typische Versicherungen aufgelistet.

  • Renten-/Lebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Hausratversicherung ( eventuell neue Leistungen berechnen lassen)
  • Kfz – Versicherung

Telefon / Handy

Auch Ihren Telefonanschluss müssen Sie ummelden. Informaieren Sie sich bei Ihrem alten Anbieter über die Vorgehensweise. geben Sie außerdem Ihrem Mobiltelefonanbieter Ihre neue Anschrift bekannt. Besonders wichtig ist dies, wenn Sie über einen sogenannten 'Zu Hause Tarif' telefonieren, damit Sie hierbei weiter den gleichen Tarif haben.

Behörden

Zur Ummeldung beim Einwohnermeldeamt sind Sie verpflichtet, aber auch für andere Behörden ist Ihre neue Adresse von großem Interesse. Die wichtigsten Behördengänge haben wir Ihnen aufgelistet.

  • Agentur für Arbeit / Kindergeld
    Falls Sie Kindergeld oder andere Leistungen beziehen, ist es auch erforderlich, dass Sie dem Arbeitsamt/Kindergeldstelle Ihre neue Adresse bekannt geben.
  • Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro
    Bei einem Umzug ist es Pflicht, sich beim Einwohnermeldeamt ab- und anzumelden. Auch wenn Sie innerhalb eines Ortes umziehen besteht Ummeldepflicht. Wieviel Zeit Sie sich lassen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. In der Regel sollten Sie sich spätestens ein bis zwei Wochen nach Umzug ummelden. Wird diese Frist versäumt, werden Geldstrafen von bis zu 500 Euro verlangt.
    Folgende Unterlagen werden von Ihnen auf dem Einwohnermeldeamt benötigt: 
    - Ausweise (Personalausweise, Reisepässe, Kinderpässe)
    - Abmeldeformular vom Meldeamt Ihres alten Wohnortes (nicht nötig, wenn Sie innerhalb der gleichen Stadt umziehen)
  • Schulamt / Kindergarten
    Wenn Ihre Kinder eine neue Schule oder einen neuen Kindergarten besuchen werden, ist es wichtig einen Kindergartenplatz anzufragen oder dem Schulamt den Umzug mitzuteilen.
  • Finanzamt
    Wenn Sie innerhalb eines Ortes umziehen erfährt das Finanzamt Ihre neue Anschrift mit der nächten Steuererklärung. Falls Sie allerdings in einen anderen Ort ziehe und sich das zuständige Finanzamt ändert, dann müssen Sie Ihrem alten Finanzamt unter Angabe Ihrer Steuernummer den Umzug melden.
  • Krankenkasse
    Auch Ihre Krankenkasse sollte über den Umzug informiert werden. Je nach Krankenkasse bekommen Sie eine neue Versicherungskarte oder Ihre alte Karte wird bearbeitet.
  • Müllabfuhr
    Beim Einwohnermeldeamt werden alle notwendigen Dinge erledigt, damit Ihr Müll ordnungsgemäß abtransportiert werden kann.

Vereine / Verbände / Mitgliedschaften

Bitte teilen Sie auch hier Ihre neue Anschrift mit.

Abonnements

Damit die Tageszeitung oder die Lektüre auch im richtigen Briefkasten liegt, müssen Sie auch hier die neue Anschrift bekannt geben.

Ihre Post

Auch wenn Sie Ihre neue Adresse schon mitgeteilt haben kann es durchaus vorkommen, dass aufgrund zeitlicher Überschneidungen Post an Ihre alte Adresse verschickt wird. Es wäre daher ratsam bei der Post einen Nachsendeauftrag zu stellen. Das können Sie bei Iher örtlichen Poststelle erledigen. Auch wenn Sie vergessen haben jemanden Ihre neue Anschrift mitzuteilen wird die Post desjenigen ebenfalls den richtigen Weg finden.

Hausbau SchutzbriefDeutschlands meist gekauftes Markenhaus 2007 bis 2010