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Alt gegen Neu: Inzahlungnahme von Immobilien

Vielen Bauherren von Neubauten stellt sich ein großes Problem bei der Verwirklichung Ihrer Träume: Wie finanziere ich mein neues Traumhaus, wenn ich meine alte Wohnung oder mein altes Haus zuvor noch verkaufen muss? Und vor allem wie erhalte ich Planungssicherheit, damit ich nicht zwischenzeitlich ohne Dach über dem Kopf auf der Straße stehe? 

Falls vor dem Kauf Ihres Traumhauses erst noch eine "Altimmobilie" verkauft werden soll, sind wir erst recht genau der richtige Partner für Sie. Wir möchten die Abwicklung Ihres Umzuges in Ihr neues Town & Country Haus so einfach und unproblematisch wie möglich gestalten, ohne Zeitdruck oder finanzielle Unsicherheit. Wenn Sie Ihre bestehende Immobilie erst noch verkaufen wollen, nehmen wir diese nach dem Prinzip "alt gegen neu" in Zahlung*: Zu einem fairen Preis, den wir auf das von Ihnen gekaufte Haus anrechnen.

Alternativ hat vielen Bauwilligen in ähnlicher Situation die Leistungsgarantie sowie die Verkaufsgarantie unser Krag Immobilien GmbH weitergeholfen.

* Es besteht kein Anspruch auf Inzahlungnahme. Die Immobilie wird dazu vorher geprüft.

Hausbau SchutzbriefDeutschlands meist gekauftes Markenhaus 2007 bis 2010