Beim endfälligen Darlehen, auch Fälligkeitsdarlehen genannt, setzt sich die monatliche Investition aus einem Zins und einem Tilgungsanteil zusammen. Die Tilgung fließt allerdings nicht in das ursprüngliche Darlehen, sondern in ein Ersatzprodukt (Tilgungsträger, Tilgungssurrogat). Dieser Tilgungsersatz kann zum Beispiel eine kapitalbildende Lebensversicherung, private rentenvesicherung, ein Investmentfond oder ein Bausparvertrag sein.
Am Laufzeitende wird das Darlehen zurückgezahlt, also entweder am Ende einer fest vereinbarten Laufzeit oder nach einer erfolgten Kündigung. Die Restschuld des Darlehen bleibt aufgrund der indirekten Tilgung bis zum Datum der Rückzahlung gleich. Sobald das Tilgungsersatzprodukt ausreichend Kapital aufweist, kann das Darlehen damit abgelöst werden.

