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Die Energieeinsparverordnung - EnEV 2009

Seit 1. Oktober 2009 gilt bundesweit die neue, verschärfte Energiesparverordnung (EnEV) für Gebäude.

Die EnEV ist ein wesentliches Element der Energiespar- bzw. Energieeffizienzpolitik sowie der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Die erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft (EnEV 2002). Sie löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Nach der EnEV 2004 trat die EnEV 2007 am 1. Oktober 2007 in Kraft, die die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – auch Nutzgebäuden – erfüllt.

Am 18. Juni 2008 hat die Bundesregierung die von den Bundesministern für Wirtschaft und Technologie und für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegte Verordnung zur Änderung der EnEV beschlossen. Mit der EnEV 2009 setzt die Bundesregierung für den Gebäudebereich die beschlossenen Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm in die Tat um. Im Jahr 2012 werden die Vorgaben der EnEV erneut auf den Prüfstand gestellt mit dem Ziel, unter Beachtung des technisch Machbaren und wirtschaftlich Vertretbaren die energetischen Anforderungen nochmals anzuheben.

Um bis zu 30 % höhere Anforderungen

Für Hausbesitzer und solche, die es werden möchten, wird ein effizienter Energieverbrauch immer wichtiger, um Kosten zu sparen und gesetzlichen Auflagen nachzukommen. Wer sich für den Bau eines Ein- oder Zweifamilienhauses entschließt, sollte dabei die Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Blick haben.

Mit der Ende Juni vom Bundeskabinett verabschiedeten Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV 2009) werden die energetischen Anforderungen an ein Gebäude gegenüber der EnEV 2007 noch einmal um 30 Prozent angezogen.

Die Änderungen im Überblick

  • Für Neu- und Altbauten (bei Modernisierung) wurden die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung (Außenbauteile) um durchschnittlich 15 % erhöht, für den Jahres-Primärenergiebedarf sogar um ca. 30 % angehoben.
  • Bei Altbaumodernisierung mit wesentlichen Änderungen an Bauteilen (Fassade, Fenster und Dach) wurde die energetische Anforderung um 30 % erhöht. Eine Erleichterung gilt nur noch, wenn die Fläche des geänderten Bauteiles nicht mehr als ein Zehntel der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betrifft (EnEV §9 Abs. 3). Vorher lag die Grenze bei 20 %.
  • Dachböden müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. Je nach Raumnutzung kann die Geschossdecke oder eine Dachdämmung gewählt werden. Für Neubauten, bzw. Ein- und Zweifamilienhäusern, die nach dem 1. Februar bezogen wurden, besteht eine Nachrüstpflicht.
  • Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern, müssen mit einer automatischen Regelung zur Be- und Entfeuchtung nachgerüstet werden.
  • Nachtspeicherheizungen, die 30 Jahre oder älter sind, müssen bis zum 1. Januar 2020 durch effizientere Heizungen ersetzt werden. Ausnahme: Gebäude, die nach dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 erbaut sind, wenn der Austausch unwirtschaftlich wäre oder wenn durch öffentlich-rechtliche Vorschriften der Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorgeschrieben ist.
  • Der Vollzug der Verordnung wird strenger gehandhabt. Die Einhaltung der Nachrüstpflichten und anlagetechnischen Bestimmungen soll durch die Bezirksschornsteinfeger überprüft werden. Zudem werden Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand (Unternehmererklärungen) eingeführt. Es gelten einheitliche Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen zentrale Vorschriften der EnEV. Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforderungen der EnEV und die Bereitstellung und Verwendung falscher Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Mit der EnEV 2009 wurden nicht nur die Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Gebäuden noch einmal um 30 % verschärft, sondern auch Unternehmererklärungen eingeführt, mit denen Sie die Einhaltung der EnEV bei Ihren Bauleistungen bestätigen müssen.

Mehr denn je müssen Sie die Anforderungen der EnEV bei der Bauausführung genau beachten und Details EnEV-konform ausbilden, um Baufehler, Mängelansprüche und Bußgelder zu vermeiden. Beim Einbau von Fenstern und Außentüren, bei der Ausbildung der luftdichten Ebene und der Wärmedämmung, bei der Installation der Haustechnik... Nahezu jedes Gewerk ist betroffen!

Unser Energie-Sonderausstattungspaket EnEV 2009

Die Häuser von Town & Country (T&C) erfüllen schon heute die Standards der EnEV 2009. T&C wird dabei nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht, sondern senkt auch die durchschnittlichen Energiekosten einer vierköpfigen Familie um 30 Prozent.

Ein Energiesparnachweis und ein Test auf Winddichtigkeit (Blower-Door-Test) gehören bei Town & Country schon seit Jahren zum Standard. Sie sind im Rahmen der HausBau-Schutzbriefe im Kaufpreis eines jeden Hauses enthalten. Außerdem hat jedes Town & Country Energiesparhaus eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit integriertem Warmwasserspeicher und Fußbodenheizung.

Zusätzlich bieten wir Ihnen ab sofort auch das Sonderausstattungspaket „EnEV 2009“ an. Das Paket beinhaltet unter anderem:

  • Klimaschutzfenster mit Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung (Ug-Wert 0,7 W/m²K)

  • eine Vaillant Solaranlage mit mindestens zwei Flachkollektoren sowie

  • erweiterte Dämmschutzmaßnahmen wie z. B. Poroton-Mauerwerk mit Wärmedämmverbund- system (EnEV 2009 PLUS) oder zusätzlich Hochisolierdämmpaket "Dach" (EnEV 2009 EXTRA).

Kunden können damit beim Energiesparen weiter aufrüsten und rund 30 Prozent im Verbrauch einsparen. Eine Investition, die sich mittel- bis langfristig – je nach Verbrauch – auch bei weiter steigenden Energiepreisen auszahlen wird.

Alle Town & Country Häuser werden damit auch den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) gerecht. Danach müssen Gebäude, die ab dem 1. Januar 2009 fertig gestellt werden, ihren Wärmeenergiebedarf anteilig durch Biomasse, Geothermie, solare Strahlungsenergie oder Umweltwärme abdecken.

Jedes vierte Haus als Energiespar-Haus

Seit dem ersten Energiespar-Haus 2001 hat Town & Country diesen Bereich sukzessive ausgebaut. Heute sind sämtliche der 30 Haustypen als Energiespar-Variante erhältlich. Alle Town & Country Häuser erfüllen stets die aktuellen Energiesparvorschriften – die Höhe der möglichen Energieeinsparungen richtet sich dabei nach der vom Kunden gewählten Effizienzklasse. So haben wir Häuser im Programm, die die Nutzung staatlicher Fördermittel nach KfW-70 oder KfW-55 ermöglichen. Wir bieten aber auch spezielle Eco-Bausteine an, die durch einzelne Maßnahmen wie Heiztechnik oder Zusatzwärmedämmung die Energiekosten senken.

Jedes vierte von uns gebaute Haus ist ein Energieparhaus. Mit der Entscheidung für T&C schont der Bauherr nicht nur die Umwelt, sondern spart dabei Geld, pro Jahr 300 Euro an Energiekosten. Eine Förderung über zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist ebenfalls möglich.

Hausbau SchutzbriefDeutschlands meist gekauftes Markenhaus 2007 bis 2010